Führerschein ab 17

Was in anderen Ländern schon lange möglich ist, gibt es seit Oktober 2005 auch in NRW: Das Fahren ab 17 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person.

Hierzu gibt es häufig viele Fragen, die wir hier kurz beantworten möchten.

Wie funktioniert das?

Nach der neuen Regelung dürfen Sie sich ab 16 1/2 Jahren zur Führerschein-Ausbildung anmelden. Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dürfen Sie ab Ihrem 17. Geburtstag Autofahren, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen, der Begleitperson ist. Die Bescheinigung ist nur in Deutschland und in Österreich gültig . Sie erhalten noch keinen Führerschein, sondern lediglich eine Prüfungsbescheinigung, in der der begleitende Fahrer namentlich eingetragen ist.

Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolvieren.

An Ihrem 18. Geburtstag wird Ihnen in der Führerscheinstelle dann der reguläre EU-Kartenführerschein ausgehändigt. Bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag dürfen Sie noch mit der Prüfungsbescheinigung fahren, brauchen dann jedoch keinen Begleiter mehr.

Wenn Sie vor dem 18. Geburtstag ohne Begleitperson fahren, wird die Fahrerlaubnis widerrufen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Begleitperson?

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Führerscheins sein. Sie muss außerdem namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Es dürfen mehrere Personen als Begleiter eingetragen werden.

Ein Begleiter darf nicht mehr als 1 Punkt auf seinem Flensburger Konto aufweisen und der Kandidat BF 17  0,00 Promille, die Begleitperson nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

Sollte der Begleiter den Wert überschritten haben, verliert er den Status der Begleitperson.

Welche Regelung gilt für das Motorradfahren?

Das Fahren von Motorrädern ist in dieser Regelung nicht berücksichtigt. Mit dem Führerschein für Klasse AM kann man mit 14 1/2 beginnen, mit A1 kann mit 15 1/2 Jahren beginnen . A 2 kann mit 17  1/2 Jahren begonnen werden.  A mit 23 1/2 Jahren.  

Die Führerscheine AM und L  in der BF 17 Regelung sind mit enthalten und können ohne Begleitperson gefahren werden, denn das Mindestalter ist erreicht.