Pflichtstunden
Für jede Führerscheinklassen ist eine Mindestmenge an Theorie- und Praxis-Pflichtstunden vorgeschrieben.
Die Theorie-Pflichtstunden setzen sich aus Grundstoff und Zusatzstoff für die jeweilige Führerscheinklasse zusammen. Die Praxis-Pflichtstunden bestehen aus Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten.
Wenn Sie noch keinen anderen Führerschein erworben haben, finden Sie die Anzahl an Pflichtstunden, die Sie absolvieren müssen, in den folgenden Tabellen.
Klasse B (PKW)
Klasse A (Motorrad)
Sollten Sie bereits einen Führerschein besitzen oder die Prüfung für eine andere Führerscheinklasse absolvieren wollen, rufen Sie uns bitte an - wir teilen Ihnen gerne mit, wie viele Pflichtstunden in dem jeweiligen Fall vorgeschrieben sind.
Sollten Sie Aufsteiger von der Kl. A 1 auf die Klassen A 2 und A sein und in der Klasse A 1 und A 2 zwei Jahre Fahrpraxis haben - Entfallen die Sonderfahrstunden und die Theorieprüfung, Sie benötigen ein wenig Praxis und machen dann eine 55 min. Fahrprüfung.